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3. Apr. 2023

Haftungsvermeidung trotz nicht fachgerechter Ausführung

Was kann der Auftraggeber tun, wenn der Bauherr eine Ausführung wünscht, die nicht fachgerecht ist?

In der Praxis wird es vom Auftraggeber gelegentlich gewünscht, dass der Bauhandwerker das eine oder andere Detail abweichend von der ÖNORM bzw. abweichend vom allgemeinen Stand der Technik ausführen soll. Der Auftragnehmer kommt dann in eine unangenehme Zwickmühle: Entweder übernimmt er die volle Haftung für alle Konsequenzen für eine solche Ausführung oder er riskiert eine Kontroverse mit dem Bauherrn. Einfache mündliche oder schriftliche Zusicherungen des Bauherrn, den Auftragnehmer diesbezüglich von der Haftung zu befreien, helfen nicht. Die Lösung ist eine ausdrückliche Weisung des Auftraggebers im Sinne des § 1168 a ABGB.

Wird eine konkrete schriftliche Anweisung mit folgendem Inhalt erteilt, so ist ein derartiger Gewährleistungsausschluss grundsätzliche gültig:

  • Erläuterung, wie die Ausführung nach dem Stand der Technik aussehen müsste.
  • Erläuterung, welche vom Stand der Technik abweichenden Ausführungen vom Auftraggeber gewollt sind und aus welchem Grund.
  • Aufklärung über alle technischen Folgen und möglichen Folgeschäden, die durch die nicht fachgerechte Ausführung entstehen könnten.
  • Aufklärung über die rechtlichen Folgen der Anweisung nach § 1168 a ABGB (Verlust der Gewährleistung).
  • Ausdrückliche Anweisung des Bauherrn unter Verzicht auf die Gewährleistung und sonstige Haftung, die vom Stand der Technik abweichende Ausführung durchzurühren.

Praxistipp

Mitarbeiter sollten geschult werden, in solchen Fällen derartige Weisungen vom Auftraggeber schriftlich zu verlangen. Standardisierte Formulare, die im Anlassfall handschriftlich ausgefüllt werden können, sollten vorbereitet sein. Für eine konkrete Formulierung bin ich gerne behilflich.

Experte Immobilienrecht

Immobilienrecht Experte Mag. Patrick PiccolruazMag. Patrick Piccolruaz verfügt als erfahrener Rechtsanwalt und geschäftsführender Gesellschafter der P&M Immobilien GmbH sowie als geprüfter Immobilienmakler, Verwalter und Bauträger über die rechtlichen Spezialkenntnisse und kennt den Immobilien-Markt in Vorarlberg. Er ist in der Immobilienbrache bestens vernetzt mit anderen Experten wie Bausachverständige, Architekten, Baufirmen und Bauträgern.

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Rechtsanwälte
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