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11. Sep. 2013

Grob fahrlässiger Sicherheitstest: Verletzte - Entschädigung

Der Polier hatte an einer Baustelle das Gerüst mit einem falschen Schlaganker befestigt. Er hätte nun eine statische Überprüfung durchführen müssen. Das war ihm zu mühsam, der Einfachheitshalber sprang er auf dem Gerüst auf und ab, um es zu testen. Es kam wie es kommen musste. Das Gerüst brach zusammen und ein Maurer stürzte in die Tiefe, er wurde schwer verletzt.

Vor Gericht ging es nun um eine Versehrtenrente.

Dabei ist eine Besonderheit des Arbeitsrechtes zur Anwendung gekommen. Der Arbeitgeber oder sein Vertreter an der Arbeitsstelle (in diesem Falle Polier) kann zum Schadenersatz nur bei Vorsatz herangezogen werden (Dienstgeberhaftungsprivileg).

Eine Ausnahme ist die sogenannte „Integritätsabgeltung“. Diese muss die Unfallversicherung dann leisten, wenn ein Beschäftigter verletzt wurde, weil Arbeitsnehmerschutzvorschriften durch den Chef oder seine Mitarbeiter grob fahrlässig missachtet wurden.

Der Oberste Gerichtshof (10 ObS 51/13t) fand, dass die Vorgehensweise des Poliers grob fahrlässig gewesen sei und sprach dem Verletzten € 40.000,00 zu.

Mag. Patrick Piccolruaz, Rechtsanwalt in Bludenz

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