Ab 1. Jänner 2013 traten beim elektronisch überwachten Hausarrest, besser bekannt als "Fußfessel", neue Vergabekriterien in Kraft.
Keine Fußfessel ohne Haft
Die wichtigste Neuregelung: Sexualstraftäter sollen sich bei "schweren" Delikten wie Vergewaltigung, geschlechtlicher Nötigung, sexuellem Missbrauch von Unmündigen, Jugendlichen oder beeinträchtigen Personen nicht mehr ihre gesamte Haftstrafe mit einer Fußfessel ersparen können.
Opfer sollen befragt werden
Zweitens soll bei allen sonstigen strafbaren Handlungen gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung die Fußfessel nur mehr dann genehmigt werden, wenn Gewähr dafür geboten ist, dass der Verurteilte den EÜH nicht missbrauchen wird. Drittens soll Opfern von Sexualstraftätern ein Äußerungsrecht eingeräumt werden. Betroffene, die das wollen, würden so eine Stimme bekommen.
Zuletzt sollen alle Sexualstraftäter, die eine Fußfessel bekommen, mit einer neuen GPS-Fußfessel ausgestattet werden. Diese Technologie erlaubt es, Fußfesselträger permanent zu überwachen und gewisse Orte - etwa die Wohnung oder den Arbeitsplatz des Opfers - für sie zu sperren.
Patrick Piccolruaz, Rechtsanwalt, Bludenz