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21. Apr. 2021

Für zerstörte Sichtschutzhecke besteht kein Anspruch auf ideellen Schadenersatz.

Der Ersatz des Werts der besonderen Vorliebe soll keine Entschädigung dafür bieten, dass die Sache zeitweise nicht in ordnungsgemäßem Zustand war, eine zurückgeschnittene Hecke also für einen Zeitraum nicht denselben Sichtschutz bot. Für eine zerstörte Sichtschutzhecke besteht kein Anspruch auf ideellen Schadenersatz.

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er Oberste Gerichtshof teilte die Auffassung der Vorinstanzen, dass – ungeachtet der Frage, ob die Beklagte überhaupt mit einem besonders qualifizierten Vorsatz gehandelt hatte – der Klägerin kein solcher Liebhaberwert zusteht. Die Höhe von 7 m vor dem Rückschnitt hatte die Hecke nicht schon seit Jahrzehnten, sondern erst seit rund fünf bis zehn Jahren erreicht und stand der Klägerin, die das Haus nur in dieser Zeit nutzt, nur wenige Sommer zur Verfügung. Eine im Gesetz geforderte enge Gefühlsbeziehung zur Hecke lässt sich aus ihrem Vorbringen nicht ableiten. Mag auch eine (innere) gefühlsmäßige Bindung zu einer Sache in manchen Fällen (etwa bei einem unwiederbringlichen Erbstück) eine nachvollziehbare „besondere“ Vorliebe  begründen, geht es hier bloß um die Funktion der Hecke als Sichtschutz, also um ihren gewöhnlichen „Gebrauch“. Bezieht das behauptete „Liebhaberinteresse“ auf den vorübergehenden Verlust der Funktion (also auf ein „allgemeines“ bzw übliches Interesse an) der Sache („bloßer Sachgebrauchsverlust“), ist kein ideeller Ersatz zuzuerkennen.

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Rechtsanwälte
PICCOLRUAZ & MÜLLER

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