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24. Mai. 2012

Für VC-Fonds soll Konzession in einem EU-Staat genügen

Um das europaweite Angebot von VC (Venture-Capital) -Finanzierung zu vergrößern und den Wettbewerb der VC-Fonds zu stärken, erwägt die EU-Kommission nun die Einführung eines europaweiten Passporting-Systems. Nach der Vorstellung der Kommission sollen VC-Fonds, die in einem Mitgliedsstaat reguliert sind, künftig ohne besondere rechtliche oder bürokratische Hürden in sämtlichen Mitgliedsstaaten Geld einwerben und Investments tätigen dürfen.

Die geplante Regulierung wird sowohl die Manager von VC-Fonds als auch die Fonds selbst umfassen. Ist ein Fondsmanager einmal konzessioniert, soll er berechtigt sein, weitere EU-weit tätige VC-Fonds aufzusetzen, ohne diese separat registrieren zu müssen; eine Notifizierung an die zuständige Behörde soll genügen.

Dadurch würden einerseits die Finanzierungskonditionen für KMUs verbessert werden. Anderseits würden VC-Fonds erleichterten Zugang zu einem breiten Investoren- und Unternehmenspool erlangen, weshalb sie ihr Portefeuille besser diversifizieren und somit im Ergebnis die Rendite steigern könnten.

Stefan Müller, Rechtsanwalt, Bludenz

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