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17. Dez. 2012

Führungskräfte: Private Verfehlungen können zur Entlassung führen

In einer Zusatzentscheidung hat sich der Oberste Gerichtshof kürzlich zu der Frage geäußert in wie weit Fehlverhalten im Privatleben Entlassungsgründe sein können.

Grundsätzlich gefährdet ein Angestellter seinen Job nicht, wenn er zum Beispiel im Privatleben kifft. Bei einer Führungskraft hingegen dürfen strengere Maßstäbe angesetzt werden (29.5.2012, 9 ObA 35/12f). Im konkreten Fall hatte ein Regionalmanager, der im Außendienst tätig war, gemeinsam mit einem ihm unterstellten Mitarbeiter in der Freizeit Cannabis konsumiert.  Der Mitarbeiter erzählte dem Personalchef davon. Dieser  verlangte Unterlagen für die Vorwürfe. Solche Beweise bekam er aber trotz Urgenzen erst 2 Monate später. Daraufhin wurde aber sofort die Entlassung ausgesprochen. Der Oberste Gerichtshof sprach nun aus, dass dieses Freizeitverhalten die Vertrauenswürdigkeit des Regionalmanagers zerstört habe, zumal er Cannabis mit einem Untergebenen gemeinsam konsumierte und sich so erpressbar machte. Der Regionalmanager fand beim Obersten Gerichtshof auch seinem Hinweise auf die verspätete Entlassung kein Gehör. Dessen Personalchef habe richtig gehandelt, wenn er zunächst Unterlagen verlangte um die Verdachtslage zu objektivieren.

Mag. Patrick Piccolruaz, Rechtsanwalt in Bludenz

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