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23. Mrz. 2016

Frist versäumt - im Zweifel hat es die Post vergeigt

Am 8. Juni 2015 sei ihr Rekurs eingeschrieben zur Post gebracht worden, erklärte eine Frau. Angekommen bei Gericht ist der Brief aber erst am 30. Juni, nach Ablauf der Frist. Warum? Das weiß man nicht. Auch nicht, ob der Brief wirklich schon am 8. aufgegeben wurde.

Man könne das Datum „weder bestätigen noch dementieren“, erklärte die Post. Über die Gebühren, die mittels Freistempeleinrichtung des Anwalts entrichtet wurden, hatte das Postamt keinen Beleg ausgestellt.

Das Wiener Landesgericht für Zivilrechtssachen wies den Rekurs als verspätet zurück. Der Oberste Gerichtshof (1 Ob 248/15z) korrigierte dies. Im Zweifel sei davon auszugehen, dass der Rekurs rechtzeitig zur Post gegeben wurde. Nun muss das Landesgericht doch in der Sache entscheiden. Es geht um die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens

Kategorien: Sonstiges

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