suchen

15. Okt. 2018

Fremdservituten und Wohnungseigentum

Ein (hier: von einer nicht verbücherten Servitut) lastenfreier Erwerb im Wohnungseigentum gelingt nur bei Gutgläubigkeit aller Miteigentümer.

Der Bauträger hatte Eigentumswohnungen verkauft und erst die letzten Erwerber zweier KFZ-Abstellplätze auf die Auseinandersetzung mit dem Liegenschaftsnachbar über eine diesem zustehende, nicht verbücherte Servitut auf der Wohnungseigentumsliegenschaft hingewiesen. Die deshalb fehlende Gutgläubigkeit der letzten Erwerber hinderte den lastenfreien Erwerb aller Wohnungseigentümer.

 

OGH  5 Ob 27/14b

(obiger Text teilweise oder gänzlich aus der vom OGH veröffentlichter Kurzfassung)

x

Rechtsanwälte
PICCOLRUAZ & MÜLLER

Werdenbergerstraße 38
6700 Bludenz
Vorarlberg, Österreich

Tel. +43 5552 62 286
Fax +43 5552 62 286-18
office@pm-anwaelte.at

Kontakt aufnehmen


CAPTCHA-Bild

* Diese Informationen sind notwendig um Doppelvertretungen/Interessenskollisionen zu vermeiden.