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2. Nov. 2011

Flächenwidmung:VfGH muss öffentlich verhandeln

Urteil gegen Österreich. Faires Verfahren nicht gesichert.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Österreich soeben erneut wegen eines Verstoßes gegen das Gebot des fairen Verfahrens verurteilt. Im Fall „Kugler gegen Öster-reich“ hat er erstmals entschieden, dass der Verfassungsgerichtshof in einer Flächenwid-mungssache eine mündliche öffentliche Verhandlung hätte abhalten müssen.

Das Verfahren in Österreich war um ein Grundstück in Lech gekreist. Per Flächenwidmung hatte die Gemeinde 1987 bewirkt, dass auf der abschüssigen Liegenschaft kein zweites Ge-bäude errichtet werden durfte. Jahrelang kämpfte der Eigentümer dagegen an. Erst 2005 erhielt er doch eine Baubewilligung, als seine Beschwerde schon vier Jahre in Straßburg gelegen war. Laut EGMR wäre der VfGH das einzige Gericht gewesen, vor dem der Antrag-steller des Gesetzmäßigkeit jener Verordnung hätte prüfen lassen können, die sein Grund-stück und dessen Nutzbarkeit allein betraf. Genau das veranlasste wohl den EGMR, die für Verfahren über „zivilrechtliche Ansprüche“ geltenden Verfahrensgarantien einzufordern. Da-her hätte der Mann sich mündlich äußern können müssen, wie er es beantragt hatte.

Straßburg bemängelte auch die Dauer des Verfahrens in Österreich, weil der VfGH es zwei Jahre verzögert hatte. Der Beschwerdeführer erhält 9000,00 Euro Entschädigung.

Mag. Patrick Piccolruaz, Rechtsanwalt

Kategorien: Sonstiges

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