Der Verwaltungsgerichtshof bestätigte das sogenannte Facebookverbot für den ORF. Ein Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof ist allerdings noch anhängig. Der ORF erklärte, er wolle die Entscheidung abwarten und danach weitere rechtliche Schritte auf europäischer Ebene prüfen, allenfalls setze man auf Gesetzesänderungen.
Der Verwaltungsgerichtshof kam bei seiner Entscheidung zu dem Schluss, dass es Ziel des Gesetzgebers war, derartige Onlineangebote aus Wettbewerbsgründen grundsätzlich anderen Medienunternehmen vorzubehalten. In sozialen Netzwerken dürfe der ORF nur tätig werden, wenn dies im Zusammenhang mit der tagesaktuellen Berichterstattung stehe.
Mittlerweile hat der Verfassungsgerichtshof sich mit der Rechtsangelegenheit seinerseits befasst. Der Verfassungsgerichtshof erlaubt nunmehr dem ORF, bis er zu seiner endgültigen Entscheidung kommt, seine Facebookseite zu betreiben.
Eine Vorentscheidung ist darin aber nicht zu sehen, denn auch der Verwaltungsgerichtshof hatte zunächst eine solche Erlaubnis ausgesprochen, die Entscheidung fiel dann aber negativ aus.
Dr. Stefan Müller, Rechtsanwalt in Bludenz