In einer kürzlich ergangen Entscheidung (EuGH 15.1.2013, C-416/10, Krizan ua) hat der europäische Gerichtshof entschieden, dass der Öffentlichkeit Zugang zu einer städtebaulichen Entscheidung über den Standort einer Anlage mit erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt gewährt werden muss. Eine Berufung auf Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse, um dies zu verweigern, sei unzulässig. Anlassfall war das Verfahren über eine Abfalldeponie in Bratislava.