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4. Mai. 2015

Errichtung einer Forststraße-Bauaufsicht haftet

Organe einer Bezirksforstinspektion die mit der Bauaufsicht bei der Errichtung einer Forststraße betraut sind, erfüllen dabei keine Tätigkeit mit hoheitlichen Aufgaben. Für den verursachten Schaden können Sie daher persönlich in Anspruch genommen werden, wenn die schadenersatzrechtlichen übrigen Voraussetzungen gegeben sind (OGH 22. Januar 2015,1 Ob 2 19/14 h)

Bieter zu Unrecht ausgeschlossen - Schadensersatz


Die Errichtung einer Forststraße durch eine Agrargemeinschaft wurde forst und naturschutzrechtlich bewilligt. Laut dem Genehmigungsbescheid sind die Forstorgane der Bezirksforstinspektion mit der behördlichen Bauaufsicht betraut. Weiters ist darin festgehalten, dass nur eine Baufirma eingesetzt werden darf, die bereits mehrfach vergleichbare Wege in entsprechender Qualität gebaut hat.
 Die Klägerin betreibt ein Bauunternehmen. Der Beklagte ist als Förster bei der Bezirksforstinspektion tätig. Gemeinsam mit seinem Vorgesetzten entschied er, dass die Beklagte nicht auf die Liste der für das Vorhaben infrage kommenden Bauunternehmen gesetzt wird. Als sich die Klägerin nach dem Grund ihrer Nichtberücksichtigung erkundigte, erhielt sie die Auskunft, dass die Beklagte gesagt habe, sie sei führe solche Arbeiten unzureichend und mangelhaft aus und könne die schwierige Aufgabe nicht bewältigen.
Mit vorliegender Klage begehrte die Klägerin Schadenersatz. Die unrichtigen Behauptungen hätten zu Umsatzeinbußen geführt. Der Beklagte wendet die ein, er habe als Organ im Rahmen der Hoheitsverwaltung gehandelt und könne daher nach dem Amtshaftungsgesetz nicht persönlich auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden.
Die unteren Instanzen folgten dem Einwand des Beklagten und wiesen die Klage zurück. Der OGH hob diese Entscheidung auf und trug dem Erstgericht die neuerliche Entscheidung unter Abstandname vom gebrauchten Zurückweisungsgrund auf. Auch wenn der Bescheid von einer behördlichen Bauaufsicht spreche, sei der Beklagte nicht als Organ im Sinne des Amtshaftungsgesetzes eingeschritten.

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