Mit einer kürzlich ergangenen Verordnung des Präsidenten des Verwaltungsgerichtshofes wird nun auch bei diesem Gericht ein Elektronischer Rechtsverkehr eingeführt. Die Verordnung regelt mit 01.01.2015 die
elektronische Einbringung von Schriftsätzen und Beilagen sowie die elektronische Übermittlung von Ausfertigungen von Erledigungen des VwGH und von Kopien von Schriftsätzen und Beilagen. Ab diesem Tag können Dokumente elektronisch eingebracht bzw. übermittelt werden. Weiters ist ab diesem Zeitpunkt die
Gebühr für Eingaben die im Weg des elektronischen Rechtsverkehrs eingebracht werden, durch
Abbuchung und Einziehung im Wege automationsunterstützter Datenverarbeitung zu entrichten.