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6. Apr. 2022

Einzelisolierung in Heimen bei Covid-19

In einem Heim mit betagten Personen kann die Einzelisolierung eines Bewohners trotz des negativen Ergebnisses eines COVID-19-Tests bis 14 Tage nach der letzten Krankheitssymptomatik zulässig sein, wenn die Zuverlässigkeit des Testergebnisse nur 32-63 % beträgt.

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Der Oberste Gerichtshof bejahte die Zulässigkeit dieser Freiheitsbeschränkung:

Eine solche Freiheitsbeschränkung darf nur dann vorgenommen werden, wenn sie zur Abwehr (ua) einer Fremdgefährdung unerlässlich und geeignet sowie in ihrer Dauer und Intensität im Verhältnis zur Gefahr angemessen ist und diese Gefahr nicht durch andere Maßnahmen, insbesondere schonendere Betreuungs- oder Pflegemaßnahmen, abgewendet werden kann. Diese Voraussetzungen für eine 14-tägige Quarantäne lagen im Anlassfall vor, weil der Bewohner ständiger Betreuung bedurfte, aber nicht in der Lage war, infektionsverhindernde Maßnahmen (Mund-Nasen-Schutz; Mindestabstand) einzuhalten, von einer deshalb möglichen Verbreitung einer COVID-19-Infektion eine besonders gefährdete Personengruppe erfasste werden konnte und das Ergebnis des durchgeführten COVID-19-Tests nur einen geringen Zuverlässigkeitsgrad erreichte.

OGH | 7 Ob 151/20m 

(obiger Text entstammt teilweise oder gänzlich aus der vom OGH veröffentlichten Entscheidungs-Kurzfassung Hervorhebungen bisweilen von uns)

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