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20. Dez. 2011

Deutschland führt SIEC-Wettbewerbstest ein

Vor der Umsetzung von Unternehmensfusionen müssen Wettbewerbsbehörden die Auswirkungen auf den Wettbewerb prüfen. 2004 hat die EU den sogenannten SIEC-Test („significant impediment of effective competition“) in der Fusionskontrolle eingeführt, der im Wesentlichen dem in den USA üblichen SLC-Test („substantial lessening of competition“)entspricht. Der bis dahin in Europa allein gebräuchliche Marktbeherrschungstest, der nur auf die Marktanteile der Parteien abstellt, wurde Teil des SIEC-Tests. Nun beabsichtigt auch Deutschland die Einführung des SIEC-Tests in das nationale Wettbewerbsrecht.

Der SIEC-Test basiert auf den Überlegungen zum „more economic approach“, wonach bei der Anwendung der Wettbewerbsregeln die wirtschaftliche Betrachtungsweise mehr in den Mittelpunkt gestellt werden soll. Demnach ist ein Zusammenschluss zu untersagen, wenn dadurch wirksamer Wettbewerb erheblich behindert wird. Zwar bleibt der Marktbeherrschungstest bestehen, es wird daher auch weiterhin geprüft, ob durch einen Zusammenschluss eine Marktbeherrschende Stellung entsteht oder verstärkt wird (wobei in Österreich die Marktbeherrschung ab einem Marktanteil von 30 Prozent angenommen wird). Durch den SIEC-Test kann darüber hinaus geprüft werden, ob es unabhängig von der Höhe der Marktanteile tatsächlich zu einer spürbaren Einschränkung des Wettbewerbes kommt. Trotz Überschreiten der Marktanteilsgrenzen kann nämlich ausreichender Wettbewerb gegeben sein – oder es kann zu einer erheblichen Wettbewerbsbeschränkung kommen, ohne dass die kritischen Marktanteilsgrenzen erreicht werden.

Die Entwicklung in Deutschland macht den SIEC-Test auch in Österreich zum Thema. Das Festhalten an starren Marktanteilen alleine berücksichtigt den von den Mitbewerbern ausgeübten Wettbewerb nicht oder nur ungenügend. Durch den SIEC-Test werden die Auswirkungen auf die Wettbewerbsintensität und das Marktergebnis insgesamt erfasst. Seine Einführung auch in Österreich wäre ein Schritt zu einem modernen Wettbewerbsrecht.

Stefan Müller, Rechtsanwalt, Bludenz

Kategorien: Sonstiges

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