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1. Dez. 2014

Cookie-Richtlinie-Umsetzung

Die von der Europäischen Union erlassene Cookie-Richtlinie (2009/136/EG) wurde in Österreich durch das Telekommunikationsgesetz (TKG) umgesetzt.

In Österreich wird der Schutz der Konsumenten meist so gewährleistet, dass im Impressum oder in den Nutzungsbedingungen auf den Einsatz von Cookies hingewiesen wird.

Die sogenannte Artikel-29-Datenschutzgruppe (ein beratendes Gerium mit Vertretern der nationalen Datenschutzbehörde) hat nun in einer Stellungnahme klargestellt, dass dies nicht ausreicht.

Der Einsatz von Cookies ist nur dann zulässig:

  • der User vorab im Detail informiert wird,
  • vor dem Einsatz von Cookies eine Zustimmung vorliegt und
  • die Zustimmung freiwillig, ohne Zweifel und durch eine aktive Handlung erteilt wurde.

Damit wird klar, dass der Hinweis auf Cookies in einer Fußnote oder im Impressum nicht ausreichend ist. Es bedarf einer aktiven Zustimmung des Users. Auch die bloße Möglichkeit eine Zustimmung im Nachhinein zu verweigern, indem man die Browsereigenschaft ändert, ist nicht ausreichend.

Kategorien: Sonstiges

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