Das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt in Alicante hat die Eintragung der Bildmarke „mobileCloud“ für die Klassen Telekommunikation und Softwareentwicklung abgelehnt. Der Begriff „Cloud Computing“ sei mittlerweile im allgemeinen Sprachgebrauch eingegangen und als bloß beschreibend nicht mehr schutzfähig.
Fachleute und Verbraucher verbinden mit dem Begriff ohne nachzudenken eine „Methode, Software und dazugehörende Daten in einem zentralen Computersystem zu speichern und Kunden oder anderen Benutzern Zugang über das Internet zu gewähren“, so das Amt (R242/2012-4). Mit „zentral“ kann nur die Steuerung gemeint sein, wo welche Daten in der „Wolke“ deponiert werden.
Dr. Stefan Müller, Rechtsanwalt in Bludenz