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27. Mrz. 2013

„Bring your own device“ & Datenschutz

Immer häufiger bringen Mitarbeiter ihre neusten Smartphones, Tablet-PCs oder Laptops mit an den Arbeitsplatz und verwenden sie auch dienstlich. So vorteilhaft und kostengünstig dies für das Unternehmen zunächst scheint, kann es doch auch problembeladen sein.

Datenverlust
Wenn auf diesen  mobilen Endgeräten heikle Unternehmensdaten gespeichert werden, so ist dies einerseits mit der Gefahr verbunden, dass diese verloren gehen können. Da es sich dabei aber regelmäßig auch um personenbezogene Daten handelt, trifft ein Unternehmer als datenschutzrechtlichen Auftraggeber die Verpflichtung angemessene Sicherungsmaßnahmen gegen Verlust und die Zerstörung, aber auch gegen die Kenntnisnahme solcher Daten durch unberechtigte Dritte zu ergreifen. Es kann sich im Einzelfall auch sogar eine Meldepflicht nach dem Datenschutzgesetz ergeben.

Lizenzmanagement
Nicht selten kommt es vor, dass vom dem Betriebsserver Software auf die mobilen Endgeräte heruntergeladen werden, wobei Lizenzvorschriften verletzt werden. Da den Unternehmer diesbezüglich schlussendlich die Verantwortung trifft, hat er die Mitarbeiter sowohl was die Datenüberspielung, Nutzung und Verarbeitung betrifft, als auch in Bezug auf die Lizenzvorschriften aufzuklären und über ihre Rechte und Pflichten zu informieren.

Mag. Patrick Piccolruaz, Rechtsanwalt in Bludenz

Kategorien: Sonstiges

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