Durch eine Novelle wurde nun klargestellt, dass nicht nur die Finanzierung einer terroristischen Organisation, sondern auch eines Einzelterroristen, einen Straftatbestand darstellt. Die Novellierung soll sicherstellen, dass auch Geldübergaben an Einzelpersonen von denen man annehmen muss, dass sie terroristischen Aktivitäten nachgehen, strafrechtlich sanktioniert werden können. Dabei ist es nicht erforderlich, dass dem Geldgeber bereits konkrete Pläne bekannt sind. Es genügt, wenn er um die Gesinnung und Einstellung des Terroristen Bescheid weiß.