suchen

30. Mrz. 2016

Amtsmissbrauch durch Gemeinderatsmitglieder?

Mitglieder eines Gemeinderats können Subjekte von Missbrauch der Amtsgewalt sein. Sie sind von der Beamtendefinition des § 74 Abs 1 Z 4 StGB erfasst, weil sie im Namen einer Gemeinde als deren Organ - nämlich gemeinsam mit anderen als Mitglied des Kollegialorgans Gemeinderat - Rechtshandlungen vornehmen. Der Gemeinderat ist zwar allgemeiner Vertretungskörper, ihm kommt jedoch keine Gesetzgebungs-, sondern ausschließlich Vollziehungs-(Verwaltungs-)Funktion zu. Literaturmeinungen, die die Beamteneigenschaft von Mitgliedern des Gemeinderats zufolge dessen Eigenschaft als allgemeiner Vertretungskörper verneinen, wurde nicht zuletzt durch das KorruptionsstrafrechtsänderungsG 2009  die argumentative Basis entzogen; mit diesem wurde nämlich der bis dahin bestehende Gegensatz zwischen Beamten und Amtsträgern beseitigt.

Der Beschluss eines (Teil-)Bebauungsplans (also einer Verordnung) durch Mitglieder des Gemeinderats kann daher den Tatbestand des Missbrauchs der Amtsgewalt erfüllen.

OGH 14. 12. 2015, 17 Os 21/15i

Kategorien: Sonstiges

x

Rechtsanwälte
PICCOLRUAZ & MÜLLER

Werdenbergerstraße 38
6700 Bludenz
Vorarlberg, Österreich

Tel. +43 5552 62 286
Fax +43 5552 62 286-18
office@pm-anwaelte.at

Kontakt aufnehmen


CAPTCHA-Bild

* Diese Informationen sind notwendig um Doppelvertretungen/Interessenskollisionen zu vermeiden.