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2. Feb. 2015

Altkleider sind Abfall

In Kärnten war zu entscheiden ob für das Aufstellen von Containern Zahlungen an Gemeinden und das Einholen von entsprechenden Berechtigungen erforderlich sind.

Der Kärntner Landeshauptmann war der Auffassung, dass Altkleider Gegenstände seien, deren sich der Besitzer in der Regel entledigen wolle. Der Besitzer brauche die Kleidung nicht mehr und wolle sie weggeben. Das Gefühl, dabei etwas Gutes zu tun, weil die Kleider möglicherweise von anderen Leuten wieder verwendet würden, stelle nur einen Nebeneffekt dar.

Der Verwaltungsgerichtshof (2014/07/00 32) bestätigte diese Rechtsauffassung. Er fügte an, dass das Schicksal der Kleidungsstücke zum Zeitpunkt des Einwerfens nicht bestimmt sei. Sie würden in der Folge einem Sortierprozess unterzogen. Da entscheide sich, ob sie überhaupt wieder verwendet würden oder im textilen rechts Müll landeten

Kategorien: Sonstiges

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