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24. Nov. 2011

Alkohollenker zahlt Schmerzensgeld

Um 3.15Uhr in der Nacht war dem Beamten ein Auto aufgefallen, das in seltsamen Fahrlinien unterwegs war. Mittels Anhaltestab, Blaulicht, Lichthupe und Folgetonhorn signalisierte der Polizist, dass der Autolenker anhalten solle. Der Lenker aber stieg aufs Gas, der Beamte konnte sich nur durch einen Sprung zur Seite in Sicherheit bringen. Der Polizist stieg ins Auto, es kam zu einer Verfolgungsjagd mit mehrfachen Überholvorgängen, der gesuchte Lenker versuchte sogar, durch ein Wendemanöver zu entkommen. Letztlich fuhr der Alkolenker auf das Betriebsgelände einer Gärtnerei und hielt dort an. Nun folgte eine Verfolgungsjagd zu Fuß. Der Polizist stürzte aber in der Lagerhalle von einer Auffahrtsrampe in die Tiefe. Er hatte im Dunkeln eine ungesicherte Stützmauer übersehen. Er verletzte sich an Brust- und Lendenwirbel und war vier Monate im Krankenstand.

War Alkoholisierung sichtbar?

Der Polizist forderte Schmerzengeld sowie Ersatz für die Nebengebühren, die er verdient hätte, wäre er dienstbereit gewesen. Geklagt wurden der Alkolenker – dieser war schlussendlich gefasst worden und auch strafrechtlich wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt verurteilt worden – sowie die Gärtnerei, auf deren Grundstück sich das Unglück ereignet hatte. Beide wollten freilich nicht zahlen: So meinte der Alkolenker, dass er eigentlich ungerechtfertigt verfolgt worden sei. Schließlich habe der Polizist ja im Vorhinein gar nicht wissen könne, dass er ein Promille Alkohol im Blut hatte. Dem hielten die Gerichte freilich entgegen, dass schon der Fahrstil für eine Alkoholisierung sprach. Blieb die Frage, inwieweit der Polizist Mitschuld am Unfall trug. Schließlich hatte er bei der Verfolgungsjagd keine Taschenlampe aus dem Auto mitgenommen. Diese sei aber im Eifer des Gefechts nicht griffbereit gewesen, meinten die Gerichte. Alle Instanzen bis zum Obersten Gerichtshof (10 Ob 55/11b) gaben somit dem Alkolenker die Schuld, er muss dem Polizisten 13.600Euro zahlen. Der Gärtnerei hingegen könne man den Unfall keinesfalls vorwerfen, wurde entschieden.

Patrick Piccolruaz, Rechtsanwalt, Bludenz

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