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9. Mrz. 2016

Abstrakte Rente – Ausnahme für Härtefälle

Ein jugendlicher Motorradfahrer war bei einem Verkehrsunfall erheblich verletzt worden. Es stellte sich später heraus, dass er wegen dieser Verletzung seinen Traumberuf, Kraftfahrzeugmechaniker, Nichtergreifen konnte.

Nun forderte der Mann eine monatliche Rente in der Höhe von 275 Euro vom Unfallsgegner. Zum Unglückszeitpunkt habe er eine Lehre als Kfz-Techniker angestrebt. Durch seine Verletzung sei er im Kampf um einen Job benachteiligt.

Als Kfz-Techniker mit absolvierter Lehrabschlussprüfung verdient man 1990 Euro brutto. Das Bezirksgericht Bruck/Leitha sprach dem Mann eine monatliche Rente von 199 Euro zu. Es verwies auf ein Urteil, in dem einem Arbeitslosen eine abstrakte Rente gewährt wurde. Eine solche stehe somit auch dann zu, wenn mit der Lehre nicht begonnen wurde, aber der Wunsch bestanden habe, sie zu absolvieren. Das Landesgericht Korneuburg bestätigte das Urteil des Erstgerichts.

Die Unterinstanzen hätten da etwas missverstanden, meinte aber der Oberste Gerichtshof. So hätten die bisherigen Entscheidungen zur abstrakten Rente in aller Regel bereits berufstätige Verletzte betroffen. Eine Ausnahme sei zwar tatsächlich das Urteil zu einem Arbeitslosen. Aber auch dieser sei zuvor bereits einige Jahre berufstätig gewesen und habe nur mangels Aufstiegschancen sein Arbeitsverhältnis aufgelöst.

OGH: abstrakte Rente nur Ausnahmefall

 

Das könne man mit dem jetzigen Fall nicht gleichsetzen. Der junge Mann sei zum Unglückszeitpunkt nicht berufstätig gewesen. Er habe nur einen Berufswunsch gehabt. Für einen Job, den er zwar damals hätte bewältigen können, aber für den er zunächst auch keine Lehrstelle gefunden hatte.

Die abstrakte Rente müsse „eine Ausnahme für Härtefälle“ bleiben, befand der OGH (2 Ob 230/15k). Sie sei etwas für Fälle, in denen jemand trotz eines Dauerschadens sonst leer ausgehen würde. Der junge Mann freilich gehe schon deswegen nicht leer aus, weil der Unfallgegner die Haftung für die Unfallfolgen übernommen habe.

Dem jungen Mann legten die Höchstrichter in ihrem Urteil nahe, eine Klage wegen Verdienstentganges für die Zukunft zu erwägen. Dafür müsse man beweisen, dass man einen Beruf gesucht und gefunden hätte. Eine abstrakte Rente hingegen sei ein Ausgleich dafür, dass sich jemand mehr anstrengen müsse. Und sie solle helfen, für einen zu befürchtenden Arbeitsplatzverlust Rücklagen bilden zu können.

 

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