Ein Wiener Anwalt der gegen Untreue verurteilt worden war, klagte die Republik Österreich vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Er beschwerte sich nicht etwa gegen das Urteil des Strafgerichtes, denn diese Verfahren hatte keine unangemessene Länge. Vielmehr wollte er Schadenersatz, weil das Disziplinarverfahren bei der Anwaltskammer von 1996 – 2005 gedauert hatte. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR, Bsw. Nr. 47.195/06) vertrat die Auffassung, dass gegenüber dem Betreffenden das Recht auf ein faires Verfahren verletzt worden sei und sprach ihm einen Schadenersatz von € 8.000,00 zu, weiters musste die Republik € 3.000,00 an Kosten übernehmen.
Dr. Stefan Müller, Rechtsanwalt in Bludenz