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2. Mai. 2017

VfGH: E-Zigaretten - Verbot des Versands an Verbraucher zulässig

Das Verbot E-Zigaretten und Zubehör im Versandhandel an Verbraucher zu veräußern ist zulässig. Mit dem Verbot wird zwar in die Freiheit der Erwerbsbetätigung und in die Eigentumsfreiheit eingegriffen. Das Versandhandelsverbot verfolgt aber jedenfalls (schwerwiegende) im öffentlichen Interesse gelegene Ziele (Gesundheits-, Konsumenten- und Jugendschutz) und ist zur Zielerreichung geeignet. Angesichts des Gewichts der verfolgten Ziele ist das Verbot adäquat und der Eingriff ist verhältnismäßig.

Auch eine Prüfung des Versandhandelsverbot am Maßstab des Gleichheitssatzes führt zu keinem abweichenden Ergebnis.

Ein Verstoß gegen das Bestimmtheitsgebot liegt nicht vor.

Die Gesetzesprüfung des VfGH geht auf den Individualantrag einer Gesellschaft zurück, die über einen Onlineshop (ua) elektronische Zigaretten und Shishas (kurz: E-Zigaretten) sowie die entsprechenden Liquids verkauft.

Der VfGH wies den Antrag ab.

Entscheidung


Das gesetzliche Verbot des Versandhandels mit elektronischen Zigaretten und Liquids an den Verbraucher ist nach Ansicht des VfGH angesichts des Gewichts der damit verfolgten Ziele des Gesetzes adäquat. Das erhebliche Gewicht der gesundheitspolitischen Zielsetzung verbunden mit Aspekten des Konsumenten- und Jugendschutzes überwiegt die Schwere des Eingriffs in die Rechte von Betreibern eines Onlineshops für elektronische Zigaretten - „gerade auch vor dem Hintergrund des Umstands, dass es diesen nach wie vor offen steht, E-Zigaretten weiterhin im Wege des Onlinehandels an Händler zu vertreiben und im Fall des beabsichtigten Verkaufs an Verbraucher ein Einzelhandelsgeschäft zu eröffnen“, so der VfGH. Das Argument, dass es zwischen den Vertriebssystemen Onlinehandel und Filialhandel erhebliche faktische Unterschiede gibt, insb im Hinblick auf zeitliche und örtliche Einschränkungen beim Filialhandel, verwirft der VfGH und betrachtet den Eingriff daher als verhältnismäßig.


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