Eine Zahnärztin die im Internet verschiedentlich vernichtend kritisiert worden war und auch Probleme mit Aufsichtsbehörden hatte, versuchte einen „Neuanfang“ indem sie ihren Namen änderte. Dabei hatte sie aber Pech. Googles Alogrithmus entlarvte sie. Durch das Auto-Vervollständigen kann man immer wieder auf ihrem früheren Namen.
Sie verklagte Google auf Schadenersatz und behauptete sie sei zuvor Opfer einer Rufmordkampagne geworden und Google Decke dies nun wieder auf.
Der oberste Gerichtshof ließ sie abblitzen (6 Ob 26/16 s). Im gegenständlichen Falle überwiege das Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit gegenüber dem Schutz der Privatsphäre