Nach dem Strafprozessänderungsgesetz 2014, das am 01.01.2015 in Kraft treten wird die Stellung von Beschuldigten denn im Wirtschaftsprozess verbessert.
Zunächst einmal besteht die Möglichkeit das auch seitens der
Verteidigung ein Sachverständiger im Vorverfahren vorgeschlagen werden kann.
Überdies kann ein Beschuldigter gegen die Bestellung eines Sachverständigen
Einspruch erheben und das Gerichte auf fordern einen anderen zu bestellen. Hierfür hatte allerdings nur 14 Tage Zeit. Ist diese Frist abgelaufen so kann er gegen diesen Sachverständigen nichts mehr unternehmen.
Die vielleicht wichtigste Neuerung zugunsten von Beschuldigten ist die, dass
Privatsachverständige die von der Verteidigung beigezogen worden sind, in der
Hauptverhandlung Fragen an den vom Gericht bestellten Sachverständigen
stellen können. Davon kann man sich erwarten, dass der gerichtliche Sachverständige von Fachautoritäten kompetent und auf Augenhöhe über Unklarheiten und Widersprüchlichkeiten befragt werden kann und so gegebenenfalls eine Meinungsänderung erreicht wird