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27. Sep. 2011

Anfütterungsverbot wird verschäft

Das Anfüttern – also das Gefügigmachen von Amtsträgern durch Geschenke, ohne dass sofort eine Gegenleistung ersichtlich ist – war 2008 unter Strafe gestellt worden. Nur ein Jahr später wurde die Bestimmung nach Protesten aus der Wirtschaft derart entschärft, dass Anfüttern heute als totes Recht gilt. Ein Zeichen, das Korruptionsjäger mehrfach als fatal für Österreich bekrittelt hatten. Die Gegner des Anfütterungs-Paragrafen hatten hingegen damit argumentiert, dass man verunsichert sei, inwieweit man Leute noch einladen dürfe.
Um Wirtschaftskriminalität und Korruption einzudämmen, wurde nun auch ein Übereinkommen über stärkere Kooperation zwischen dem Finanz- und Justizministerium geschlossen. Das Expertenwissen soll gegenseitig gestärkt werden. Zudem ist das Lobbyistengesetz auf Schiene. Am 4. Oktober sollen die neuen Regeln im Ministerrat abgesegnet werden. Mit dem Gesetz wird ein Register geschaffen, in dem Lobbying-Organisationen ihre Mitarbeiter offenlegen müssen. Wer die Regeln bricht, muss mit Verwaltungsstrafen rechnen.

Kammern ins Lobbyistenregister
Im Justizministerium betonte, dass man keine Sonderwünsche mehr berücksichtigen würde. Wirtschafts- und Arbeiterkammer hatten sich gegen die Aufnahme in das Register gewehrt. Auch der Rechtsanwaltskammertag – die heimische Vertretung der Advokaten – hatte vergangene Woche gefordert, nicht ins Register aufgenommen zu werden.
Erneuert wurde von Justizministerin Karl zudem ihr Nein zur geplanten Ausweitung der Immunität von Nationalratsabgeordneten. Die Parlamentarier wollen, dass gegen sie niemals ermittelt werden darf, wenn es um Themen geht, die mit der parlamentarischen Tätigkeit zusammenhängen.

Dr. Stefan Müller

 

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