Eine Finanzbeamtin, die dienstlich rechtmäßig erhaltene Sozialversicherungsdaten aus der Hand gibt, kann darauf hoffen, ohne formelle Bestrafung davonzukommen. Der Oberste Gerichtshof hat entschieden, dass eine Erledigung per Diversion (z.B. Bußgeld, gemeinnützige Leistung) angebracht ist.
Die Beamtin der Kontrollgruppe...
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