Selbst wenn die Gefährlichkeit bestimmter Produkte noch nicht restlos gesichert ist, können vorläufige Schutzmaßnahmen getroffen werden. Wer Warnungen nur weiterleitet, haftet in der Regel nicht.
Ende Mai teilte die deutsche Lebensmittelbehörde mit, dass Gurken aus Spanien mit EHEC-Bakterien belastet seien, woraufhin...
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