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30. Nov. 2011

ZPO-Verfahrenshilfe für juristische Personen?

Juristische Personen, die knapp bei Kassa sind, könnten schon bald wieder in den Genuss von Verfahrenshilfe kommen. Diese Unterstützung der öffentlichen Hand beim (nicht mutwilligen oder aussichtslosen) Prozessieren ist seit 2009 auf mittellose natürliche Personen beschränkt. Nun hegt das Oberlandesgericht (OLG) Wien Bedenken, dass diese Beschränkung gleichheitswidrig sein könnte. Es hat deshalb beim Verfassungsgerichtshof beantragt, er möge den Ausschluss juristischer Personen (z.B. GmbH) aufheben.

Den Anlass bot ein Unternehmen, das jahrelang um eine hohe Versicherungsleistung prozessiert hatte und vorerst unterlegen war. In die zweite Instanz zu gehen erschien der Geschäftsführung finanziell unmöglich. Cornelia Schilling, Wirtschaftsprüferin und Steuerberaterin, gab der Geschäftsführung den Tipp, Verfahrenshilfe zu beantragen; dies auch vor dem Hintergrund einer möglichen Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof in einer Steuersache.

Das OLG Wien unterstützte den Antrag: Die mit jeder Prozessführung verbundenen Kosten „dürfen kein Hindernis für die Durchsetzung begründeter Rechtsansprüche oder für die Verteidigung einer im guten Glauben vertretenen Rechtsposition sein“ (1 R 63/11h), gleichgültig, ob es sich um eine natürliche oder eine juristische Person handelt. Das gleiche vertritt der EuGH unter Verweis auf die Grundrechtscharta (C-279/09). Schilling rät juristischen Personen in ähnlicher Lage, ebenfalls Verfahrenshilfe zu beantragen. Nur so könnten auch sie rasch von einer möglichen Aufhebung (von § 63 ZPO) durch den VfGH profitieren.

Stefan Müller, Rechtsanwalt, Bludenz

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