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8. Nov. 2012

Wettcomputer als Doppel-Steuerobjekt

Das Land Vorarlberg hebt auf Wettterminals Abgaben ein. Die Beschwerde hat der Verfassungsgerichtshof verworfen. Bei der Entscheidung ging es um die Frage, ob Länder eine Abgabe auch dann erheben dürfen, wenn in genau dem gleichen Bereich bereits eine Besteuerung (Wettgebühr in diesem Fall) besteht. Der Verfassungsgerichtshof meinte, dass eine Steuer auf einen Computer, mit welchem Wetten abgeschlossen werden, etwas anderes sei, als die Steuer auf Wetten selbst (VfGH  G6/12-10).

Dr. Stefan Müller, Rechtsanwalt in Bludenz

Kategorien: Sonstiges

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