Behörde wollte die Gewerbeberechtigung entziehen, der Verwaltungsgerichtshof entscheidet für den Gastwirt.
Mit der Sperrstunde hatte es ein Wirt nicht so genau genommen, zweimal war er allein dafür bestraft worden. Dazu kamen diverse Strafen, weil Auflagen nicht korrekt erfüllt wurden: Insgesamt erhielt der Wirt acht Geldstrafen zwischen je 150 und 350 Euro. Die Behörden wollten dem Wirten die Gewerbeberechtigung zu entziehen.
Der VwGH erklärte mit Blick auf seine Rechtsprechung, dass viele geringe Vergehen insgesamt einen schweren Verstoß darstellen könnten. Allerdings sei es da um Fälle gegangen, in denen noch mehr und schwerere Vergehen begangen wurden. Und überdies müsse eine Behörde in solchen Fällen klar begründen, warum der Gewerbetreibende nicht mehr vertrauenswürdig sei (2009/04/0307).
Dr. Stefan Müller