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3. Dez. 2012

VfGH prüft Studiengebühren

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat entschieden, die Verfahren zu den Studiengebühren schon auf die Tagesordnung der Oktober-Session zu nehmen. Damit beginnen die Beratungen bereits in der seit eineinhalb Wochen laufenden- und bis 13. Oktober dauernden – Session, teilte VfGH-Sprecher Christian Neuwirth mit. Das Ziel sei, bis Ende des Jahres zu klären, ob gegen die autonome Einhebung von Studiengebühren aus Sicht des VfGH Bedenken bestehen.

Dafür hat der VfGH dann noch eine weitere Session – jene vom Dezember – Zeit. Bereits entschieden hat der Gerichtshof, dass den Beschwerden keine aufschiebende Wirkung zukommt, die Studienbeiträge also vorerst bezahlt werden müssen. Derzeit sind sechs Beschwerden von Studenten gegen Gebührenvorschreibungen der Uni Wien anhängig.

Kategorien: Sonstiges

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