Der Verfassungsgerichthof erkannte es als verfassungswidrig, dass Provisorialverfahren vielfach gleich kosten wie Hauptverfahren.
Seither, 2010, sind Rekurse im Provisorialverfahren genau gleich teuer wie Berufungen im Hauptverfahren, obwohl das Provisorialverfahren weniger aufwendig ist und auch nur einen geringeren Rechtsschutz bietet.
Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat eine Anhebung von Gebühren im Zuge eines „Sparpakets“ als verfassungswidrig erkannt: Bis 30.Juni 2013 muss sich der Gesetzgeber eine neue Regelung der Gerichtsgebühren für einstweilige Verfügungen (EV) einfallen lassen oder sich damit abfinden, dass die mit dem Budgetbegleitgesetz 2009 erfolgte Erhöhung flachfällt.
Für den VfGH ist diese Regelung gleichheitswidrig (G 14/12, G 30/12, G 42/12).
Dr. Stefan Müller, Rechtsanwalt in Bludenz