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31. Okt. 2014

Vereinsrecht: Wohnsitzklausel zulässig

Ein Jäger übersiedelte in einer Kärntner Gemeinde nur um 2,5 Kilometer. Der Verein entzog ihm die Mitgliedschaft, weil dies außerhalb der „Katastralgemeinde“ (Einteilung laut Grundbuch) liege. Er klagte dagegen.

Denn die Klausel, die nur auf die Katastralgemeinde abstelle, sei sittenwidrig, meinte der Jäger. Zudem habe er nach dem Wohnsitzwechsel jahrelang noch an Vereinssitzungen teilnehmen dürfen. Das Bezirksgericht Spittal an der Drau entschied gegen den Jäger, das Landesgericht Klagenfurt Klagenfurt für ihn: Es qualifizierte das Abstellen auf die Katastralgemeinde als sittenwidrig.

Der Oberste Gerichtshof (8 Ob 112/13y) drehte das Urteil aber wieder um. Es sei nicht sittenwidrig, die Mitgliedschaft in einem Verein von einem bestimmten Wohnsitz abhängig zu machen, wenn man dafür sachliche Gründe anführen könne. Das sei hier der Fall, da der Jagdverein für ein bestimmtes Gemeindejagdgebiet zuständig ist.

Kategorien: Sonstiges

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