Drei steirische Schulen, die geschlossen werden sollten, erhalten einen Aufschub. Insgesamt hatten neun Gemeinden Schließungen bekämpft.
In Sachen der vom Land Steiermark beschlossenen Schließung von Kleinschulen gibt es zumindest für drei Schulen einen Aufschub. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) gab einer Beschwerde der Gemeinden Breitenau am Hochlantsch (Bezirk Bruck/Mur), Freiland (Bezirk Deutschlandsberg) und Stein (Bezirk Fürstenfeld) statt und schob die Schulschließungen auf. Der Sprecher des VfGH, Christian Neuwirth, bestätigte einen entsprechenden Bericht der "Kleinen Zeitung" (Freitag-Ausgabe). Für die Kinder der Volksschule Freiland beginnt damit am Montag der Unterricht wie gewohnt.
Der Verfassungsgerichtshof hat die vorgesehenen Schließungen vorläufig ausgesetzt, bis in diesen Angelegenheiten hauptsächlich entscheiden wird. Beim VfGH waren drei Beschwerden eingelangt, eben von den bewussten Kommunen. Die Argumentation sei gewesen, dass die Schließungen unzumutbar seien. Man sei den Gemeinden mit dem Aufschub gefolgt, so der Sprecher, da es tatsächlich unzumutbar gewesen wäre, z. B. schon Schulinterieur anzumontieren, bis der VfGH seinen Entschluss gefasst habe.
Es habe kein zwingendes öffentliches Interesse an einer sofortigen Schließung gegeben. Die Verfahrensdauer belaufe sich im Schnitt auf neun Monate.
Dr. Petra Piccolruaz, Rechtsanwältin in Bludenz