Bisher bestand die Warnung eines Telekomanbieters an einen Kunden der die € 60,00-Grenze überschritten hat, mit der einfachen Nachricht, dass eben dies der Fall sei und ob er weiter Roaming in Anspruch nehmen wolle. Ein einfaches OK genügte zur weiteren Freischaltung. Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH 2013/03/0065) hat entschieden, dass keine ausreichend sichere Genehmigungsart sei. Um sicherzustellen, dass eine ausdrückliche Genehmigung des Kunden vorliege, müsse die Freischaltung durch einen geeigneten Authentifizierungsmechanismus, wie etwa die Eingabe eines Passwortes sichergestellt sein.
Mag. Patrick Piccolruaz, Rechtsanwalt in Bludenz