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8. Apr. 2013

Recht auf Frühpension?

Ein ÖBB-Bediensteter klagte sein Anrecht auf Frühpension ein. Der Oberste Gerichtshof meinte im Rahmen der Prüfung das spätere Antrittsalter könnte den verfassungsrechtlichen Vertrauensschutz verletzen.

Mit den Reformen in den Jahren 2001 und 2003 wurde das Pensionsrecht der Eisenbahner geändert. Der OGH äußerte dazu jetzt verfassungsrechtliche Bedenken. Die Reformen könnten den Vertrauensschutz verletzen. Grundlage ist eine Klage eines ÖBB-Bediensteten. Er hätte ausgehend von der alten Rechtslage schon 2009 in Pension gehen können. Mit der Reform 2001 wurde sein Antrittsdatum bis Mai 2011 hinausgeschoben, Der Oberste Gerichtshof meint nun, der Gesetzgeber habe den verfassungsrechtlichen garantierten Vertrauensschutz zu beachten. Er dürfe bei Änderungen der Rechtslage nicht „plötzlich und intensiv“ in erworbene Rechte eingreifen, sonst werde der Gleichheitsgrundsatz verletzt.

Das Höchstgericht stellte einen Antrag an den Verfassungsgerichtshof die entsprechenden Bestimmungen des ÖBB-Pensionsgesetzes aufzuheben.

Dr. Petra Piccolruaz, Rechtsanwältin in Bludenz

 

Kategorien: Sonstiges

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