Der Verwaltungsgerichtshof hatte entschieden, dass der Nichtraucherraum ohne Durchqueren des Raucherbereiches erreichbar sein muss, diese überraschende Interpretation machte den Gesetzgeber mobil. Es erfolgte eine Gesetzesänderung und zwar mit der Begründung, dass von einem Tag auf den anderen Betriebe bestraft würden, die im Vertrauen auf die Rechtslage und im Einklang mit behördlichen Auflagen Investitionen in ihrem Lokal durchgeführt hätten. Behördlicherseits habe man die Auffassung geteilt, dass ein bloß kurzes Durchschreiten des Raucherbereiches zumutbar sei.
Der Gesetzgeber hat nun durch eine Novelle klargestellt, dass diese Auffassung (authentische Interpretation) rechtens ist, womit die Verwaltungsgerichtshofentscheidung außer Kraft gesetzt wurde.