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8. Mai. 2014

OGH: „Unvertretbare Kreditvergabe“ = Strafbare Untreue

Der Oberste Gerichtshof hat die Rechtsprechung zur Untreue verschärft. Ein umstrittener  Punkt war immer wieder die Kreditvergabe, wenn sich später herausstellt, dass er vom Schuldner nicht bedient werden kann.

 Der Oberste Gerichtshof hat nun den Begriff der „unvertretbaren Kreditvergabe“ definiert. es genügt eine bloße Vermögensgefährdung  beim Kreditgeber, und zwar deshalb weil  dem Schuldner zum Zeitpunkt der Kreditvergabe Bonität oder Sicherheiten fehlen (11 Os 19/12x).

Diese Entscheidung wird in Wirtschaftskreisen heftig diskutiert, größtenteils kritisiert. Bei einer Kreditvergabe seien nämlich noch andere Aspekte als die reine Bonität des Kreditnehmers heranzuziehen und überdies sei dieser Entscheidung zu Grunde liegende Auffassung („bloße Vermögensgefährdung“) möglicherweise auch auf andere Sachverhalte anzuwenden. Dies trage dem Risiko, das mit dem Wirtschaftsleben verbunden ist, nicht Rechnung.

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