Der Oberste Gerichtshof hat die Rechtsprechung
zur Untreue verschärft. Ein umstrittener Punkt war immer wieder die Kreditvergabe, wenn
sich später herausstellt, dass er vom Schuldner nicht bedient werden kann.
Der Oberste Gerichtshof hat nun den Begriff
der „unvertretbaren Kreditvergabe“ definiert. es genügt eine bloße
Vermögensgefährdung beim Kreditgeber,
und zwar deshalb weil dem Schuldner zum
Zeitpunkt der Kreditvergabe Bonität oder Sicherheiten fehlen (11 Os 19/12x).
Diese Entscheidung wird in Wirtschaftskreisen
heftig diskutiert, größtenteils kritisiert. Bei einer Kreditvergabe seien
nämlich noch andere Aspekte als die reine Bonität des Kreditnehmers
heranzuziehen und überdies sei dieser Entscheidung zu Grunde liegende
Auffassung („bloße Vermögensgefährdung“) möglicherweise auch auf andere
Sachverhalte anzuwenden. Dies trage dem Risiko, das mit dem Wirtschaftsleben
verbunden ist, nicht Rechnung.