Ein Mann, der von der Mutter seiner Tochter
zu Unrecht des Kindesmissbrauchs verdächtigt worden war, erhält kein Schmerzensgeld. Er hatte es dafür gefordert, weil es ein Kind ein Jahr nicht sehen durfte.
Zunächst hatte der Vater die Tochter 2 bis dreimal pro Woche gesehen. Nach diesem Besuch fiel der Mutter ein verändertest des Verhalten der Tochter auf. Sie sei öfter traurig gewesen und habe gesagt, nicht mehr zum Vater zu wollen. Die von der Frau konsultierte Familienberatung äußerte den Verdacht auf Kindesmissbrauch. Die Mutter erklärte darauf das der Mann das Kind nur noch sehen dürfe wenn sie dabei ist. Dieser lehnte ab.
Es folgte ein
Besuchsrechtsstreit. Der Gutachter stellte fest, dass die Tochter von der Mutter wahrscheinlich unbewusst mit Suggestivfragen konfrontiert worden sei. Der
Verdacht des Kindesmissbrauchs stellte sich jedenfalls als
gegenstandslos heraus. Der Vater forderte
10.000 EUR Schadenersatz weil er ein
Kind ein Jahr nicht sehen konnte. Der OGH (9 Ob 28/14 d) betonte aber, dass die
Intensität des Leidens beim Vater
nicht für ein Schmerzensgeld ausreiche. Der Mann habe sein Kind ja in guter Obsorge gewusst und die Mutter habe auch nicht vorsätzlich gehandelt.