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20. Aug. 2012

Krankenkasse muss auch für „Restmobilität“ zahlen

Wenn die Bewegungsfähigkeit eines Menschen so stark eingeschränkt ist, dass er nicht aus eigener Kraft stehen kann, dann hilft ein Pflegelifter. Dieser ist eine Konstruktion mit Tragegurten, mit deren Hilfe Patienten mit einer Restmobilität in eine vertikale Position gebracht werden können. Das erleichtert das Wechseln der Kleidung oder die Körperpflege.

Die zuständige Krankenkasse weigerte sich zunächst die Kosten für einen solchen Pflegelifter zu übernehmen. Der Betroffene klagte, verlor jedoch in erster Instanz. Hingegen gaben ihm das OLG in Graz und der Oberste Gerichtshof (10 ObS 26/12 i) verurteilten jedoch dies Sozialversicherungsanstalt. Ein Pflegelifter wirke sich günstig auf die Mobilität aus und dehne die verkürzte Muskulatur. Beides stelle in Bezug auf die Begleiterkrankung (Demenz) eine Verbesserung dar.

Patrick Piccolruaz Rechtsanwalt in Bludenz

Kategorien: Sonstiges

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