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9. Aug. 2013

Justiz-Verfahrensdauer: 40% der Beschwerden berechtigt

Seit 2007 gibt es Justizombudsstellen, wo sich Bürger über Missstände beschweren können. Im Jahre 2012 waren dies ungefähr 4.200 Personen, ungefähr gleich viele im Vorjahr. Ein großer Teil der Beschwerden werden allerdings von Personen eingereicht, die entweder zu einer Beschwerde gar nicht legitimiert sind, oder sich nur Rat in rechtlichen Fragen erbitten.

Immerhin ergibt die Statistik des Justizministeriums, dass 40% der Beschwerdefälle gegen die Verfahrensdauer berechtigt sind. Dabei verweist das Justizministerium aber darauf, dass nicht in allen Fällen die Justiz zu langsam gearbeitet hat. Sehr oft ist ein Personalengpass an der Verzögerung schuld.

Falls eine solche Beschwerde berechtigt sei, werde auf den zuständigen Rechtspfleger oder Richter eingewirkt, das Verfahren schneller voranzutreiben, was meist Früchte trage.

Übrigens müsse man, so ein Sprecher des Justizministeriums weiter, keine Angst haben, dass sich der Richter gegen den Beschwerdeführer entscheide.

Es wird von Seiten des Ministeriums bei dieser Gelegenheit betont, dass die Verfahrensdauer in Österreich im internationalen Vergleich sehr gut dastehe. Seit 2012 hätte ein Zivilverfahren bei Bezirksgerichten im Schnitt nur 8 ½ Monate gedauert, Sorgerechtsverfahren gar nur 2,4 – 3,4 Monate. Beschwerde gegen das Verhalten von Mitarbeiter der Justiz erwiesen sich nur in etwa 14% aller Fälle als gerechtfertigt. Bei disziplinären Verfahren werde der Präsident des Oberlandesgerichtes informiert, der dann disziplinare Maßnahmen einleiten kann.

Kategorien: Sonstiges

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