suchen

2. Okt. 2023

Gefährliche Klauseln in der ÖNORM B 2110

Böse Überraschung für den Auftraggeber: Warum man bei der Verwendung der ÖNorm B 2110 vorsichtig sein sollte.

Die ÖNORM B 2110 wird in vielen Bauwerksverträgen automatisch vereinbart, ohne den Inhalt genau zu kennen. Im Anlassfall kann dies zu überraschenden Ergebnissen führen, wie nachfolgendes Beispiel zeigt. Gemäß Punkt 12.3.1. haftet der Auftragnehmer nur bis zu einem Höchstbetrag von € 12.500, wenn der Schaden leicht fahrlässig zugefügt wurde und das vereinbarte Entgelt unter € 250.000 liegt.​

Im Anlassfall wurde von einem Arbeiter bei Bauarbeiten im Keller ein Brand verursacht, der zum Totalschaden des Gebäudes geführt hat. Da der Bauauftrag unter € 250.000 lag und die Fahrlässigkeit des Arbeiters vom Gericht nur als leicht bewertet wurde, hatte der Auftraggeber keine Schadensersatzansprüche gegen das Bauunternehmen. Auch die Haftpflichtversicherung sowie die Bauwesenversicherung blieben leistungsfrei, weil der Anspruch gegenüber der Haftpflichtversicherung des Arbeiters deckungsgleich ist und der Haftungsausschluss gemäß Versicherungsvertragsgesetz auch die Bauwesenversicherung von der Haftung befreit, wenn der Versicherte auf einen Regress verzichtet – Punkt 12.3.1. stellt einen solchen Verzicht dar. Conclusio: Der Eigentümer blieb auf dem Totalschaden sitzen!

Praxistipp

Die pauschale Vereinbarung der ÖNORM B 2110 kann gefährlich sein und sollte überdacht werden. Zudem sollte in der Bauwesenversicherung versucht werden zu vereinbaren, dass derartige Haftungs- oder Regressausschlüsse abweichend zum Versicherungsvertragsgesetz vom Deckungsumfang umfasst sind.

Experte Immobilienrecht

Immobilienrecht Experte Mag. Patrick PiccolruazMag. Patrick Piccolruaz verfügt als erfahrener Rechtsanwalt und geschäftsführender Gesellschafter der P&M Immobilien GmbH sowie als geprüfter Immobilienmakler, Verwalter und Bauträger über die rechtlichen Spezialkenntnisse und kennt den Immobilien-Markt in Vorarlberg. Er ist in der Immobilienbrache bestens vernetzt mit anderen Experten wie Bausachverständige, Architekten, Baufirmen und Bauträgern.

Kontakt aufnehmen

Dieser Beitrag wird präsentiert in Zusammenarbeit mit

laendleimmo.at

x

Rechtsanwälte
PICCOLRUAZ & MÜLLER

Werdenbergerstraße 38
6700 Bludenz
Vorarlberg, Österreich

Tel. +43 5552 62 286
Fax +43 5552 62 286-18
office@pm-anwaelte.at

Kontakt aufnehmen


CAPTCHA-Bild

* Diese Informationen sind notwendig um Doppelvertretungen/Interessenskollisionen zu vermeiden.