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18. Apr. 2013

Fußfaller-Vereinswechsel: Ausbildungsentschädigung vs. Leihgebühr

Der im ÖFB-Regulativ für Vereine und Spieler vorgesehene Anspruch des Stammvereins auf eine Ausbildungsentschädigung bei Vereinswechsel eines Fußballspielers verstößt nicht iSd § 879 Abs 1 ABGB gegen die guten Sitten, sofern tatsächlich erhebliche Ausbildungsleistungen erbracht worden sind, die Entschädigung dazu in einem angemessenen Verhältnis steht und das Recht des Spielers auf Berufsausübung dadurch nicht maßgeblich beschränkt wird.

Dass eine Person, die nicht dem ÖFB-Regulativ unterworfen ist (hier: ein ehemaliger Vereinsfunktionär), sich gegen Entgelt vom Stammverein Transferrechte übertragen lässt und den Spieler anschließend mit einer Vereinbarung, an der dieser nicht beteiligt ist, gegen „Leihgebühr“ an einen anderen Verein „verleiht“, ist rechtlich unmöglich. Da der „Spielerleihvertrag“ folglich gem § 878 ABGB nichtig ist, besteht kein Anspruch auf die vereinbarte „Leihgebühr“. Der „Verleiher“ kann lediglich Aufwandersatz gem § 1042 ABGB in Höhe der Ausbildungsentschädigung fordern, die der neue Verein dem Stammverein des Spielers für den Vereinswechsel zahlen hätte müssen. OGH 29.11.2012, 2 Ob 157/12w

Patrick Piccolruaz, Rechtsanwalt, Bludenz

Kategorien: Skirecht / Sportrecht

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