Viele US-Unternehmen schnappten mit einem Trick EU-Firmen eine Domain weg.
Eine Domain, die auf .eu endet, können nur Unternehmen und Privatpersonen mit Sitz in der EU registrieren. Umgehungsversuche von US-Unternehmern hat der EuGH nun für nichtig erklärt. Diese hatten in einem EU-Mitgliedstaat eine Marke mit dem Wortlaut der gewünschten Domain registriert und lizensierten die Marke dann an ein Unternehmen mit dem Sitz in der EU.
Der EuGH hat mit einem kürzlich verkündeten Urteil (C-376/11) derartigen Vorgehensweisen durch US-Unternehmen endgültig einen Riegel vorgeschoben. Ein europäisches Beratungsunternehmen hatte für einen Online-Optiker aus den USA die Domain lensworld.eu registriert. Ein belgischer Optiker klagte darauf das Beratungsunternehmen auf Übertragung der Domain auf sein eigenes Unternehmen.
Das Beratungsunternehmen machte als früheres Recht eine Markenlizenz geltend, die ihr das US-Unternehmen eingeräumt hatte. Der EuGH hat entschieden, dass eine Markenlizenz, die den Lizenznehmer nur zur Registrierung einer gleich lautenden .eu-Domain für den ausländischen Lizenzgeber berechtigt, keine früheren Rechte begründet. Die Domain lensworld.eu muss daher an den belgischen Optiker übertragen werden.
Patrick Piccolruaz, Rechtsanwalt in Bludenz