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15. Dez. 2011

EU stärkt Internethandel

Verschiedene Hersteller, insbesondere von Nobelmarken wollen es Händlern untersagen, ihre Produkte im Netz zu vertreiben. Der EuGH hat sich mit dieser Rechtsfrage befasst und im Sinne des Wettbewerbs entschieden.

Eine französische Kosmetikfirma verlangte von Vertragspartnern, dass sie ihre Produkte nur ausschließlich im Geschäftslokal und in Anwesenheit eines Pharmazeuten verkaufen. Sie vertrat den Standpunkt, dass persönliche Beratung notwendig sei, auch wolle man den „Prestigecharakter“ des Produktes durch das Verbot des Internetvertriebes schützen. Der EuGH verwarf diese Argumente. Eine ausreichende Beratung für das Produkt sei auch auf anderem Wege als über persönliche Gespräche möglich und der Schutz des „Prestigecharakters“ sei kein legitimes Ziel zur Beschränkung des Wettbewerbes.

Dieses Urteil macht ein Verbot von Internetvertrieb bei den allermeisten Produkten unmöglich. Image und Prestige werden Herstellerfirmen in Zukunft durch gediegene Internetauftritte pflegen müssen.

Dr. Stefan Müller

Kategorien: Sonstiges

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