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19. Aug. 2013

EU prüft Sportsubventionen

Aufgrund verschiedener Beschwerden hat die europäische Beihilfeaufsicht eine förmliche Prüfung von Zuwendungen an niederländische Fußballclubs eingeleitet. Es wird untersucht, ob diese Zuwendungen mit dem europäischen Beihilferecht vereinbar sind. Übrigens ermittelt die Kommission seit geraumer Zeit im Profisport, zB wegen der Zahlungen der Stadt Madrid an den Club Real Madrid. Erst kürzlich ersuchte sie mit allen Mitteln die Stadt um Auskünfte über öffentliche Förderungen von Sportvereinen.

Solche Untersuchungen betreffen natürlich nicht den Amateursport. Erst wenn ein Club wirtschaftlich tätig wird, ist das EU-Beihilfenrecht anwendbar. Dabei gibt es immer wieder schwierige Abgrenzungsfragen, zB ob die Nachwuchsförderung die in einem organisatorischen Zusammenhang mit einem Proficlub steht, von der öffentlichen Hand gefördert werden darf oder nicht.

Der Begriff Beihilfe wird von der EU weit ausgelegt und umfasst jeden von der öffentlichen Hand gewährten Vorteil. So zB Zuschüsse zur Errichtung von privaten Sportstätten, unentgeltliche Überlastung solcher Proficlubs; sogar das Auftreten von staatsnahen Unternehmen als Sponsoren, kann eine Beihilfe darstellen und natürlich fallen darunter auch öffentliche Mittel, die zur Rettung eines Proficlubs gewährt werden. Die endgültigen Entscheidungen der EU-Behörde werden mit Interesse erwartet und könnten weitreichende Folgen für den Profisport haben.

Mag. Patrick Piccolruaz, Rechtsanwalt in Bludenz

Kategorien: Skirecht / Sportrecht

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