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28. Nov. 2012

EU-Gerichtshof: „Wein ist nicht gesundheitsfördernd“

Der Gerichtshof der Europäischen Union verbietet es, dass ein Wein als "bekömmlich" beworben wird. Dies sei eine bei alkoholischen Getränken untersagte gesundheitsbezogene Angabe.

Eine deutsche Winzergenossenschaft ist vor dem EU-Gerichtshof (EuGH) gescheitert. Sie vermarktet Weine der Rebsorten Dornfelder und Grauer/Weißer Burgunder. „Die Halsschleife der Weinflaschen trägt den Aufdruck „Edition Mild bekömmlich".

Nun entschied aber der Europäische Gerichtshof (C-544/10) gegen die Winzer. Die Richter verwiesen auf das Verbot, für Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Volumenprozent mit gesundheitsbezogenen Angaben zu werben. Die Bezeichnung „bekömmlich", verbunden mit dem Hinweis auf einen reduzierten Gehalt an Stoffen, die von einer Vielzahl von Verbrauchern als nachteilig angesehen werden, sei vom Verbot umfasst.

Die Richter betonten, dass der Begriff der „gesundheitsbezogene Angabe" nicht zwingend voraus setze, dass damit eine Verbesserung des Gesundheitszustands dank des Verzehrs eines Lebensmittels suggeriert wird. Es genüge, dass die bloße Erhaltung eines guten Gesundheitszustands trotz des potenziell schädlichen Verzehrs suggeriert wird.

Mag. Patrick Piccolruaz, Rechtsanwalt in Bludenz

Kategorien: Sonstiges

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